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Stadt Aub

Flurgang der Siebener 2024 in der Gemarkung der Gemeinde Simmershofen

Artikel vom 21.03.2024

In den Gemarkungen der Gemeinde Simmershofen wird ab Samstag, 06. April 2024, von den Siebnern der Flurgang zur Überprüfung aller Grenzzeichen durchgeführt.

Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Pächter vom anstehenden Flurgang zu informieren. Wenn nichts anderes im Pachtvertrag geregelt ist, sind die Eigentümer verpflichtet, die Grenzsteine aufzudecken bzw. freizulegen.

Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 Abmarkungsgesetz verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Veranlasser (Verursacher) zu tragen hat.

Alle Grenzzeichen sind vor Beginn des Flurgangs, d.h. vor dem 06. April 2024, aufzudecken.

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/das-rathaus-informiert