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Stadt Aub

Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste

Artikel vom 09.02.2023

Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste

Jeweils für die Gemeinden Stadt Aub, Markt Gelchsheim, Gemeinde Sonderhofen.

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Aufforderung.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf der Seite www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ veröffentliche Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.04.2023 schriftlich an uns oder bei folgender

Stelle persönlich abgeben:

Verwaltungsgemeinschaft Aub, Wahlamt, Marktplatz 1, 97239 Aub (Rathaus, Zimmer-Nr. 2).

Wir benötigen folgende Angaben:

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Familienname, Geburtsname Vorname

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Geburtsdatum, Geburtsort

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Straße, Hausnummer, Wohnort

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Beruf

 

Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten: _____________________________

 

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

 

Alle und weitere Informationen sowie das  finden Sie hier:

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/das-rathaus-informiert