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Stadt Aub

Fälligkeit der Steuern und Gebühren

Hier finden Sie die Fälligkeit der Steuern und Gebühren

  • Grundsteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
  • Grundsteuer Jahreszahler: 01.07.
  • Gewerbesteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
  • Wasser-/Niederschlagswasser-/Schmutzwassergebühren: 30.03. / 30.06. / 30.09.
  • Hundesteuer: 01.04.
  • Pacht für landwirtschaftliche Grundstücke: 01.11.

Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.

SEPA-Lastschriftmandat Stadt Aub
SEPA-Lastschriftmandat Markt Gelchsheim
SEPA-Lastschriftmandat Gemeinde Sonderhofen

Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat an folgende Adresse zurück:

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub

Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück, eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.

Hundesteuer

Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

Hundeanmeldung

Hundeabmeldung

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an m.weber@vgem-aub.bayern.de bzw. per Post/Rathausbriefkasten z. H. Frau Weber.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Weber unter der Telefonnummer 09335/9710-24 zur Verfügung.

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltung/steuern-gebuehren