Wohneigentum auf dem Land weist viele Vorteile auf: Es schafft Vermögen und macht wirtschaftlich unabhängiger, trägt zur Altersversorgung bei und versorgt Familien mit Kindern optimal.
Die Stärkung des Wohneigentums ist aus fiskalischen, sozialen und siedlungsstrukturellen Gründen wichtig, wenn die Abwanderung von Haushalten mit mittleren und höheren Einkommen gebremst und der Wohnraum im Kernort der Stadt Aub erhalten oder wieder hergestellt werden soll. Mit der Förderung junger Familien wird auch die Altersstruktur in der Stadt auf mittlere Sicht deutlich verbessert. Die Verbesserung der Bevölkerungsstruktur mit Priorität auf der Ansiedlung von Familien ist daher als eine Kernaufgabe der Stadt zu sehen.
Deshalb hat die Stadt Aub das nachfolgende Förderprogramm aufgelegt, damit die Bevölkerungsstruktur positiv beeinflusst werden soll.
Es geht in diesem Programm um eine umfassende kommunale spürbare Förderung für Familien zum Grunderwerb und dem Bau- oder Erwerb von Eigenheimen, sowohl in den Baugebieten des Kern- wie auch der Teilorte.
Auch der Erhalt innerörtlicher Strukturen soll durch Fördermassnahmen- und Konzepte die den Erwerb von Wohneigentum im Ortszentrum begünstigen angestossen werden.
Wenn man u.a. die Zielgruppe der mittleren und höheren Einkommen als Bauwillige zum Bauen anregen will, darf man sich bezüglich einer Einkommensgrenze nicht an den herkömmlichen Sätzen der Wohnbauförderung des Staates, die in Anbetracht ihrer sozialpolitischen Zielsetzung durchaus berechtigt waren
orientieren, sondern muss diese grosszügig festsetzen, falls man aus gesetzlichen Gründen auf diese nicht verzichten kann.
Die Stadt Aub sieht in diesem Programm einen in Einklang mit der Kommunalverfassung stehenden Handlungsansatz zur Erreichung elementarer kommunaler Entwicklungszielen.
Das Programm ist ein nachhaltiges, denn es fördert die Zukunftsfähigkeit der Stadt Aub durch Familien und Infrastrukturerhalt.
Ziffer 1
Die Stadt Aub gewährt Familien mit Kindern beim Erwerb eines Baugrundstückes oder selbst genutzten Eigenheimes einen einmaligen Zuschuss
5.000,-- Euro bei einem Kind
10.000,-- Euro bei zwei Kindern
15.000,-- Euro bei drei Kindern
Für jedes weitere Kind bis zur Gesamtanzahl von 6 Kinder erhält der Erwerber weitere 5.000,-- Euro.
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 30.000,-- Euro je Familie.
Für die Berechnung der Kinderzahl ist der Tag des Kaufvertragabschlusses maßgebend. Erhöht sich die Kinderzahl innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages, erhöht sich der Förderbetrag entsprechend. Wer Kind im Sinne dieser Förderung ist, regelt das Bundeskindergeldgesetz.
Die Förderung wird frühestens für Verkäufe ab 01.01.2008 gewährt; sie ist befristet bis 31.12.2008 (Abschluss des Kaufvertrages). Der Stadtrat kann jeweils die Verlängerung um ein weiteres Jahr beschließen.
Ziffer 2
Da auch der Erwerb von Eigenheimen, Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden in der Stadt Aub gefördert werden soll, gewährt die Stadt Aub im Rahmen einer Gesamtmassnahmeförderung (z.B. Städtebauförderung) im Einzelfall unabhängig von der Ziffer 1einen Individualzuschuss zum Erwerb einer Immobilie zu Wohnzwecken. Der Erwerb von Eigentums- und Mietwohnungen wird nicht gefördert.
Ziffer 3
Voraussetzung zur Förderung ist der käufliche Erwerb des Grundstückes bzw. des Eigenheimes durch den Antragsteller (Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften sind von der Förderung ausgenommen), die Erfüllung einer dreijährigen Bauverpflichtung und eine mindestens fünfjährige Eigennutzung der Immobilie. Für den Fall des vorzeitigen Verkaufs oder Wegzuges wird der Zuschuss anteilig für jedes nicht genutzte Jahr zurückgefordert
Ziffer 4
Um das Wohnen von Familien in der Kernstadt von Aub oder Ortsteile zu fördern, erhalten Vermieter/Eigentümer (Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften sind ausgenommen) die erstmals eine Wohnung errichten oder mit einem Aufwand von mindestens 49.999,-- Euro sanieren, einen einmaligen Zuschuss von 10.000,-- Euro, wenn sie diese Wohnung mindestens für drei Jahre an eine Familie mit mindestens einem Kind vermieten. Zieht die Familie innerhalb der Dreijahresfrist aus und zieht innerhalb von 2 Monaten eine andere Familie wieder ein, bleibt die Förderung erhalten. Wird der Förderzweck nicht mehr erreicht, weil die Wohnung leer steht, oder zieht eine Familie ohne Kinder ein, ist die Förderung anteilig zurück zu zahlen. Förderzeitraum ist die Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 Investitionsbeginn und Abschluss des Mietvertrages).
Ziffer 5
Von der Förderung ausgenommen sind Antragsteller, die im Jahr vor der AntragsteIlung 200.000,-- Euro und mehr als Einkommen versteuern mussten.
Ziffer 6
Für die Förderung nach Ziffer 1
stellt die Stadt Aub zusammen jährlich Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Förderantrag vor Abschluss des Kaufvertrages gestellt wird.
; Familien im Sinne der Bestimmungen sind auch Alleinerziehende mit Kindern oder Personen. die in eheähnlichen Gemeinschaften leben und Kinder haben. Maßgebend Ist, ob Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird.
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